Das System der Versicherung
Katholische Priester in Deutschland unterliegen nicht der Pflichtversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Sozialgesetzbuch V). Priester im Diözesandienst haben über die jeweilige Diözese einen Beihilfeanspruch. Priester im Staatsdienst erhalten aufgrund ihres Dienstverhältnisses als staatlich besoldete Beamte ihren Beihilfeanspruch über die Bezirksfinanzdirektion.
Im Krankheitsfall sind wir für Sie da
Die LIGA Krankenversicherung deckt die über die Beihilfe hinaus anfallenden Restkosten prozentual ab und gibt Ihnen Sicherheit in schweren Lebenssituationen.
Perspektiven
Die LIGA Krankenversicherung ist ein unabhängiges Versicherungsunternehmen und kann auf eine lange und erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Der Gründergedanke einer Solidargemeinschaft der Geistlichen bleibt uns auch weiterhin Verpflichtung.
Rechnungseinreichung
Antrag auf Beihilfe für katholische Geistliche
Einreichungsformular der LIGA
Eine getrennte Einreichung bei weiteren Kostenträgern ist nötig. Mitglieder der LIGA Krankenversicherung die nicht in den Diözese Speyer, Dresden-Meißen, Görlitz und den bayerischen Diözesen inkardiniert sind, erhalten nach jeder Einreichung ein vorbereitetes Formular als Deckblatt für die nächste Einreichung. Liegt ihnen dieses nicht mehr vor? Fordern Sie dies bitte per Telefon oder Mail an.
Kontakt
LIGA Krankenversicherung
katholischer Priester VVaG
Weißenburgstraße 17
93055 Regensburg
Tel: +49 (0) 941 708184 0
Fax: +49 (0) 941 708184 79
E-Mail: service@ligakranken.de
Antrag auf Beihilfe für katholische Geistliche
Eine einmalige Einreichung reicht aus. Per Post oder per E-Mail an bf-leistung@vkb.de oder bequem über die RundumGesund-App (für iOS oder Android) der Versicherungskammer Bayern die Sie hier downloaden können. Inkardinierte Priester der Diözese Speyer, Dresden-Meißen, Görlitz und der bayerischen Diözesen erhalten Ihre Beihilfeleistungen von der Versicherungskammer Bayern.
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