Günstige Beiträge

 

Die Mitglieder der LIGA Krankenversicherung sind von den Gleichstellungstarifen, die seit dem 01.01.2013 gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht betroffen. Dadurch bleiben die Beiträge günstig und stabil.

Das System der Versicherung

 

Katholische Priester in Deutschland unterliegen nicht der Pflichtversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Sozialgesetzbuch V). Priester im Diözesandienst haben über die jeweilige Diözese einen Beihilfeanspruch. Priester im Staatsdienst erhalten aufgrund ihres Dienstverhältnisses als staatlich besoldete Beamte ihren Beihilfeanspruch über die Bezirksfinanzdirektion.

Wir kümmern uns um Ihre Pflege

 

Für den Fall des Falles bieten wir zur Vorsorge auch die private Pflegepflichtversicherung an. Sie wird im Auftrag der LIGA Krankenversicherung bei der Versicherungs-kammer Bayern abgeschlossen und verwaltet.

 

Haupttarif

 

Privatpatient beim Arzt:

 

Tarif AM

 

  • Leistungen für Ärzte Ihrer Wahl und naturheilkundliche Behandlungen beim Heilpraktiker
  • Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • keine Zuzahlung für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel
  • offener Hilfsmittelkatalog
  • Erstattung für optische Brillengläser und Kontaktlinsen ohne Einschränkung

 

Privatpatient im Krankenhaus:

 

Tarif AK

 

  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

 

Tarif K

 

  • Krankenhaustagegeld ab dem 1. Tag einer stationären Behandlung

 

Privatpatient beim Zahnarzt:

 

Tarif ZA

 

  • Erstattung von Zahnbehandlung und Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, einschließlich 8 Implantaten und professioneller Zahnreinigung

 

Beihilfeergänzung:

 

Tarif BE

Optimal auf Ihre Beihilfe abgestimmt

 

  • Kurtagegeld von 30,- EUR pro Tag, für max. 21 Tage
  • stationäre Wahlleistung Einbettzimmer
  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
  • Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport

 

Priesteramtskandidaten

 

Privatpatient beim Arzt:

 

Tarif AMST

 

  • Leistungen für Ärzte Ihrer Wahl und naturheilkundliche Behandlungen beim Heilpraktiker
  • Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • keine Zuzahlung für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel
  • offener Hilfsmittelkatalog
  • Erstattung für optische Brillengläser und Kontaktlinsen ohne Einschränkung

 

Patient im Krankenhaus:

 

Tarif AKST

 

  • allgemeine Krankenhausleistungen

Informationen